Kooperationsmanagement

Kooperationsmanagement


Die Kooperationslandschaft der Bundeswehr ist eine in den letzten Jahren stetig wachsende Struktur, in der kontinuierlich mehr und mehr finanzielle Mittel gebunden werden – beispielsweise in der Logistik oder dem Fuhrparkmanagement. Parallel dazu wurden personelle Ressourcen, u.a. bedingt durch den demographischen Wandel, den anhaltenden finanziellen Druck sowie die Forderung nach Professionalisierung, abgebaut. Insbesondere diese beiden Argumentationsstränge haben dazu geführt, dass Kooperationen mit der Wirtschaft immer bedeutsamer für die Bundeswehr wurden. Dies gilt umso mehr in Zeiten, in denen ein Fokus auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie Comprehensive Defense gelegt werden muss.

 

 
 

Das Themenfeld Kooperationsmanagement von BwConsulting berät die Bundeswehr im professionellen Umgang mit diesen Kooperationen.

Grundsätzlich eröffnen (Wirtschafts-) Kooperationen der Bundeswehr die Möglichkeit, sich von zivil vergleichbaren Serviceaufgaben zu entlasten und sich so effektiver auf die Kernaufgaben zu konzentrieren. Zudem bieten sie die Chance, durch die gezielte Nutzung von Investitionskapital, betriebswirtschaftlichen Strukturen und Management-Know-how die Aufgabenwahrnehmung weiter zu professionalisieren und Betriebskosten zu senken.

Allerdings ergeben sich daraus auch zahlreiche Fragestellungen: Wie können diese Kooperationen strukturiert angegangen, wie überwacht oder wie beendet werden? Wie kann die Bundeswehr ihre Rechte wahren?

Und genau an dieser Stelle kann sich die Bundewehr auf die Kompetenzen aus dem Themenfeld Kooperationsmanagement verlassen, in dem die spezifischen Interessen der Bundeswehr in besonderem Rahmen berücksichtigt werden. Dabei beraten wir die Bundeswehr beispielsweise in ihrem Interesse an einer gesicherten Leistungserbringung – gerade in Bezug auf einsatznahe Dienstleistungen – oder bei den Unterschieden der Gründung von Kooperationen oder unterstützen das allgegenwärtige Ziel der Bundeswehr im Hinblick auf die Steigerung der Einsatzbereitschaft.

Vor diesem Hintergrund betrachten wir vor allem vertragliche und gesellschaftsrechtliche Kooperationen zwischen Bundeswehr und Wirtschaft, die längerfristig angelegt sind, eine hohe Intensität der Zusammenarbeit erfordern und die ein auf die Bedürfnisse des Kunden Bundeswehr angepasstes Leistungsbündel zum Gegenstand haben.

Unser gedanklicher Ansatzpunkt bildet dabei der Lebenszyklus einer Kooperation: Wir unterstützen die Bundeswehr in allen Phasen von der Definition über die Anbahnung, den Aufbau und den Betrieb bis hin zur Auflösung von privatwirtschaftlich organisierten Systemen.

 

 

Unser Team übernimmt diesbezüglich in erster Linie die Aufgaben eines betriebs-wirtschaftlichen Beraters und integriert zusätzlich aber auch rechtliche Expertise in die Projekte: Denn eine professionelle betriebswirtschaftliche Beratung im Kontext von Kooperationen ist nach unserer Überzeugung nur möglich im Einklang mit profunden juristischen Kenntnissen, da vergaberechtliche, haushaltsrechtliche, aber auch vertrags- und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte stets berücksichtigt werden sollten.

Bei Anmerkungen oder Fragen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.


Ihr Ansprechpartner:

Philipp Lepper
02203-9054-251

E-Mail senden

Die Kooperationslandschaft der Bundeswehr ist eine in den letzten Jahren stetig wachsende Struktur, in der kontinuierlich mehr und mehr finanzielle Mittel gebunden werden – beispielsweise in der Logistik oder dem Fuhrparkmanagement. Parallel dazu wurden personelle Ressourcen, u.a. bedingt durch den demographischen Wandel, den anhaltenden finanziellen Druck sowie die Forderung nach Professionalisierung, abgebaut. Insbesondere diese beiden Argumentationsstränge haben dazu geführt, dass Kooperationen mit der Wirtschaft immer bedeutsamer für die Bundeswehr wurden. Dies gilt umso mehr in Zeiten, in denen ein Fokus auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie Comprehensive Defense gelegt werden muss.

 

Das Themenfeld Kooperationsmanagement von BwConsulting berät die Bundeswehr im professionellen Umgang mit diesen Kooperationen.

Grundsätzlich eröffnen (Wirtschafts-) Kooperationen der Bundeswehr die Möglichkeit, sich von zivil vergleichbaren Serviceaufgaben zu entlasten und sich so effektiver auf die Kernaufgaben zu konzentrieren. Zudem bieten sie die Chance, durch die gezielte Nutzung von Investitionskapital, betriebswirtschaftlichen Strukturen und Management-Know-how die Aufgabenwahrnehmung weiter zu professionalisieren und Betriebskosten zu senken.

Allerdings ergeben sich daraus auch zahlreiche Fragestellungen: Wie können diese Kooperationen strukturiert angegangen, wie überwacht oder wie beendet werden? Wie kann die Bundeswehr ihre Rechte wahren?

Und genau an dieser Stelle kann sich die Bundewehr auf die Kompetenzen aus dem Themenfeld Kooperationsmanagement verlassen, in dem die spezifischen Interessen der Bundeswehr in besonderem Rahmen berücksichtigt werden. Dabei beraten wir die Bundeswehr beispielsweise in ihrem Interesse an einer gesicherten Leistungserbringung – gerade in Bezug auf einsatznahe Dienstleistungen – oder bei den Unterschieden der Gründung von Kooperationen oder unterstützen das allgegenwärtige Ziel der Bundeswehr im Hinblick auf die Steigerung der Einsatzbereitschaft.

Vor diesem Hintergrund betrachten wir vor allem vertragliche und gesellschaftsrechtliche Kooperationen zwischen Bundeswehr und Wirtschaft, die längerfristig angelegt sind, eine hohe Intensität der Zusammenarbeit erfordern und die ein auf die Bedürfnisse des Kunden Bundeswehr angepasstes Leistungsbündel zum Gegenstand haben.

Unser gedanklicher Ansatzpunkt bildet dabei der Lebenszyklus einer Kooperation: Wir unterstützen die Bundeswehr in allen Phasen von der Definition über die Anbahnung, den Aufbau und den Betrieb bis hin zur Auflösung von privatwirtschaftlich organisierten Systemen.

 

 

Unser Team übernimmt diesbezüglich in erster Linie die Aufgaben eines betriebs-wirtschaftlichen Beraters und integriert zusätzlich aber auch rechtliche Expertise in die Projekte: Denn eine professionelle betriebswirtschaftliche Beratung im Kontext von Kooperationen ist nach unserer Überzeugung nur möglich im Einklang mit profunden juristischen Kenntnissen, da vergaberechtliche, haushaltsrechtliche, aber auch vertrags- und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte stets berücksichtigt werden sollten.

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Philipp Lepper
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