Kooperationsmanagement
Kooperationsmanagement
Erhebliche finanzielle Mittel der Bundeswehr sind in Kooperationen mit der Wirtschaft fest gebunden – beispielsweise in der Logistik oder dem Fuhrparkmanagement. Gleichzeitig sind eigene, insbesondere personelle Ressourcen in der Bundeswehr abgebaut worden. Dieser Hintergrund – beeinflusst außerdem durch den demographischen Wandel und dem anhaltenden finanziellen Druck - hat den Kooperationsprozess nicht nur weitgehend unumkehrbar gemacht, sondern befördert diesen weiter. Bei dem professionellen Umgang mit diesen Kooperationen beraten wir die Bundeswehr.
Grundsätzlich eröffnen Wirtschafts-Kooperationen der Bundeswehr die Möglichkeit, sich von zivil vergleichbaren Serviceaufgaben zu entlasten und sich so effektiver auf die Kernaufgaben zu konzentrieren. Zudem bieten sie die Chance, durch die gezielte Nutzung von Investitionskapital, betriebswirtschaftlichen Strukturen und Management-Know-how die Aufgabenwahrnehmung weiter zu professionalisieren und Betriebskosten zu senken.
Allerdings ergeben sich daraus auch zahlreiche Fragestellungen: Wie können diese Kooperationen strukturiert angegangen, wie überwacht oder wie beendet werden? Wie kann die Bundeswehr ihre Rechte wahren? Hier bringen wir unsere Kompetenzen aus dem Kooperationsmanagement ein. Einen Schwerpunkt legen wir dabei auf die besonderen Interessen der Bundeswehr, die sich von denen privatwirtschaftlicher Akteur:innen bei der Gründung von Kooperationen unterscheiden. Beispielhaft kann hier das Interesse an einer gesicherten Leistungserbringung – gerade in Bezug auf einsatznahe Dienstleistungen – genannt werden.
Unser gedanklicher Ansatzpunkt bildet dabei der Lebenszyklus einer Kooperation: Wir unterstützen die Bundeswehr in allen Phasen von der Definition über Anbahnung, Aufbau und Betrieb bis hin zur Auflösung. Im Blick haben wir dabei alle vertraglichen wie gesellschaftsrechtlichen Kooperationen zwischen Bundeswehr und Wirtschaft, die längerfristig angelegt sind, eine hohe Intensität der Zusammenarbeit erfordern und die ein auf die Bedürfnisse des Kunden Bundeswehr angepasstes Leistungsbündel zum Gegenstand haben.
Hierbei ist unser Team in erster Linie betriebswirtschaftliche Beratung – das aber auch rechtliche Expertise in die Projekte einbringt: Denn eine professionelle betriebswirtschaftliche Beratung im Kontext von Kooperationen ist nach unserer Überzeugung nur möglich im Einklang mit profunden juristischen Kenntnissen. Stets spielen vergaberechtliche, haushaltsrechtliche, aber auch vertrags- und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte eine große Rolle.
Philipp Lepper
02203-9054-251 E-Mail sendenErhebliche finanzielle Mittel der Bundeswehr sind in Kooperationen mit der Wirtschaft fest gebunden – beispielsweise in der Logistik oder dem Fuhrparkmanagement. Gleichzeitig sind eigene, insbesondere personelle Ressourcen in der Bundeswehr abgebaut worden. Dieser Hintergrund – beeinflusst außerdem durch den demographischen Wandel und dem anhaltenden finanziellen Druck - hat den Kooperationsprozess nicht nur weitgehend unumkehrbar gemacht, sondern befördert diesen weiter. Bei dem professionellen Umgang mit diesen Kooperationen beraten wir die Bundeswehr.
Grundsätzlich eröffnen Wirtschafts-Kooperationen der Bundeswehr die Möglichkeit, sich von zivil vergleichbaren Serviceaufgaben zu entlasten und sich so effektiver auf die Kernaufgaben zu konzentrieren. Zudem bieten sie die Chance, durch die gezielte Nutzung von Investitionskapital, betriebswirtschaftlichen Strukturen und Management-Know-how die Aufgabenwahrnehmung weiter zu professionalisieren und Betriebskosten zu senken.
Allerdings ergeben sich daraus auch zahlreiche Fragestellungen: Wie können diese Kooperationen strukturiert angegangen, wie überwacht oder wie beendet werden? Wie kann die Bundeswehr ihre Rechte wahren? Hier bringen wir unsere Kompetenzen aus dem Kooperationsmanagement ein. Einen Schwerpunkt legen wir dabei auf die besonderen Interessen der Bundeswehr, die sich von denen privatwirtschaftlicher Akteur:innen bei der Gründung von Kooperationen unterscheiden. Beispielhaft kann hier das Interesse an einer gesicherten Leistungserbringung – gerade in Bezug auf einsatznahe Dienstleistungen – genannt werden.
Unser gedanklicher Ansatzpunkt bildet dabei der Lebenszyklus einer Kooperation: Wir unterstützen die Bundeswehr in allen Phasen von der Definition über Anbahnung, Aufbau und Betrieb bis hin zur Auflösung. Im Blick haben wir dabei alle vertraglichen wie gesellschaftsrechtlichen Kooperationen zwischen Bundeswehr und Wirtschaft, die längerfristig angelegt sind, ein hohe Intensität der Zusammenarbeit erfordern und die ein auf die Bedürfnisse des Kunden Bundeswehr angepasstes Leistungsbündel zum Gegenstand haben.
Hierbei ist unser Team in erster Linie betriebswirtschaftliche Beratung – das aber auch rechtliche Expertise in die Projekte einbringt: Denn eine professionelle betriebswirtschaftliche Beratung im Kontext von Kooperationen ist nach unserer Überzeugung nur möglich im Einklang mit profunden juristischen Kenntnissen. Stets spielen vergaberechtliche, haushaltsrechtliche, aber auch vertrags- und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte eine große Rolle.