Bestimmungen zur Rechnungsübermittlung
Allgemeine Informationen:
Am 16. April 2014 hat die EU die „RICHTLINIE 2014/55/ EU DESEUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“ über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verabschiedet. Mit dieser Richtlinie legte die EU die Grundlagen für ein einheitliches Rechnungsformat in den öffentlichen Verwaltungen fest.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen somit sicherstellen, dass die öffentlichen Auftraggebende elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden in Deutschland mit der „Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes“ (kurz: E-Rechnungs-Verordnung) umgesetzt.
Elektronische Rechnungen:
In Deutschland hat der Gesetzgebende den Standard "XRechnung" für elektronische Rechnungen eingeführt. Im Sinne dieses Standards ist dies eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, mit dem die „CEN-Norm“ (CEN = europäisches Komitee für Normung) der EU umgesetzt wird.
Eine Bilddatei, ein reines PDF oder eine eingescannte Papierrechnung sind somit keine elektronische Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie.
Plattform:
Die Webseite e-rechnung-bund.de ist die zentrale Informationsplattform bei der elektronischen Rechnungsstellung. Hier stehen u. a. aktuelle Lieferanteninformationen und erläuternde Videotutorials zur Verfügung.
Um Rechnungen für die BwConsulting einzureichen, benutzen Sie bitte die Plattform der Bundesdruckerei (OZG-RE): https://xrechnung-bdr.de
Sie können als Lieferant oder Dienstleister sämtliche Rechnungen über die OZG-RE stellen - unabhängig davon, ob sie zur XRechnung verpflichtet sind oder beispielsweise unter gesetzlichen Schwellenwerten bleiben.