Informationen für Lieferunternehmen

Die BwConsulting ist ein Bundesunternehmen und unterliegt damit den Vorgaben für öffentliche Auftraggebende. Dadurch entstehen besondere Verpflichtungen in der Kunden-Lieferunternehmen-Beziehung - insbesondere die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsabwicklung.

Informationen für Lieferunternehmen

Die BwConsulting ist ein Bundesunternehmen und unterliegt damit den Vorgaben für öffentliche Auftraggebende. Dadurch entstehen besondere Verpflichtungen in der Kunden-Lieferunternehmen-Beziehung - insbesondere die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsabwicklung.


Ab dem 27. November 2020 ist die Einreichung von Rechnungen in elektronischer Form an öffentliche Auftraggebende gemäß der EU-Richtlinie 2014/55 verpflichtend. Das bedeutet konkret: Wenn Sie in einer Geschäftsbeziehung zu der BwConsulting GmbH stehen, müssen Sie ab dem 27. November 2020 E-Rechnungen erstellen und uns diese elektronisch über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) als Zustellkanal senden. Rein bildhafte Rechnungen - wie beispielsweise PDF-Dateien - sind laut der genannten EU-Richtlinie keine E-Rechnungen, da sie nicht automatisiert bei Rechnungsempfangende verarbeitet werden können. Sie werden deshalb zukünftig nicht mehr akzeptiert.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen bietet die Einführung der E-Rechnung eine große Chance für den Einstieg in die Digitalisierung und bewirkt Vorteile, wie z.B. schnellere und durchgängigere Abwicklung von Rechnungsbearbeitung und Zahlungsflüssen, Erhöhung der Transparenz oder auch Prozessoptimierungen durch digitale Genehmigungsworkflows. Im Folgenden haben wir wichtige Informationen für Sie zusammengefasst. Sprechen Sie uns bei Fragen aber auch gerne an oder werfen Sie einen Blick in die weiterführenden Informationen bzw. FAQ.
Bestimmungen zur Rechnungsübermittlung

 

Allgemeine Informationen:

 

Am 16. April 2014 hat die EU die „RICHTLINIE 2014/55/ EU DESEUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“ über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verabschiedet. Mit dieser Richtlinie legte die EU die Grundlagen für ein einheitliches Rechnungsformat in den öffentlichen Verwaltungen fest.

 

Die EU-Mitgliedstaaten müssen somit sicherstellen, dass die öffentlichen Auftraggebende elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden in Deutschland mit der „Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes“ (kurz: E-Rechnungs-Verordnung) umgesetzt.

 

Elektronische Rechnungen:

 

In Deutschland hat der Gesetzgebende den Standard "XRechnung" für elektronische Rechnungen eingeführt. Im Sinne dieses Standards ist dies eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, mit dem die „CEN-Norm“ (CEN = europäisches Komitee für Normung) der EU umgesetzt wird.

 

Eine Bilddatei, ein reines PDF oder eine eingescannte Papierrechnung sind somit keine elektronische Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie.

 

Plattform:

 

Die Webseite e-rechnung-bund.de ist die zentrale Informationsplattform bei der elektronischen Rechnungsstellung. Hier stehen u. a. aktuelle Lieferanteninformationen und erläuternde Videotutorials zur Verfügung.

Um Rechnungen für die BwConsulting einzureichen, benutzen Sie bitte die Plattform der Bundesdruckerei (OZG-RE): https://xrechnung-bdr.de

 

Sie können als Lieferant oder Dienstleister sämtliche Rechnungen über die OZG-RE stellen - unabhängig davon, ob sie zur XRechnung verpflichtet sind oder beispielsweise unter gesetzlichen Schwellenwerten bleiben.


Ihr Ansprechpartner:

Jens Schmidt
02203-9054-233

E-Mail senden
Leitweg-ID der BwConsulting

992-80150-88