Compliance

Die BwConsulting GmbH bekennt sich uneingeschränkt zu Compliance.

Compliance

Die BwConsulting GmbH bekennt sich uneingeschränkt zu Compliance.


Als betriebswirtschaftliche Inhouse-Beratung der Bundeswehr ist für die BwConsulting GmbH der stete Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und anderen Bundesressorts selbstverständlich. Dabei ist sich die BwConsulting aber auch ihrer besonderen Verantwortung im Thema Compliance bewusst. Es entspricht dem Selbstverständnis der BwConsulting, ihre Strukturen fortlaufend zu hinterfragen und zu optimieren.

 

Die Einhaltung von Recht und Gesetz, der internen Richtlinien und Regelwerke sowie der einschlägigen Vorschriften und Vorgaben des Bundes bilden das Fundament jeglicher Geschäftstätigkeit der BwConsulting. Verstöße werden nicht geduldet und ohne Ansehen der Person konsequent und angemessen in Einklang mit Gesetz und Recht geahndet. Neben den an jede privatwirtschaftliche Organisation gestellten gesetzlichen Anforderungen sind für die BwConsulting die Governance Strukturen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes maßgeblich.

 

Wesentliches Element der Compliance ist die Korruptionsprävention.

 

Die BwConsulting tritt jeder Form von Korruption entschlossen entgegen und hat Maßnahmen zur Korruptionsprävention ergriffen. Diese Maßnahmen unterliegen kontinuierlich der Überprüfung und Anpassung. Die Struktur und Regelungen zur Korruptionsprävention befolgen die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung. Als Unternehmen des Bundes findet die Richtlinie sinngemäß auf die privatrechtlich organisierte BwConsulting Anwendung.

 

Die Gesellschaft hat daher eine Ansprechperson für Korruptionsprävention ernannt, welche insbesondere Ansprechperson für Geschäftsführung, Geschäftsleitung und alle Beschäftigten auch ohne Einhaltung des Dienstweges ist. Sie berät die Gesellschaft, klärt durch Informationen auf und beobachtet und bewertet Korruptionsanzeichen.

 

Für alle Mitarbeiter:innen und Führungskräfte gibt es verbindliche Regelungen und Vorgaben, welche sich der Korruptionsprävention widmen. Es wird auf die besondere Bedeutung richtlinienkonformen Verhaltens und eine gegebenenfalls sogar strafrechtliche Relevanz von Pflichtverletzungen hingewiesen. Die Vorgaben geben den Führungskräften und Mitarbeiter:innen Grundsätze für den praxisrelevanten Umgang mit Einladungen und Geschenken sowie im Hinblick auf die Annahme von geldwerten Vorteilen an die Hand. Die aufgestellten Grundsätze sind verbindlich und eine bewehrte Richtschnur und Absicherung der Mitarbeitenden zugleich. Besondere Aufmerksamkeit kommt dabei Vorgängen zu, die Anlass zu der Besorgnis geben, dass geschäftliche Kontakte erleichtert, Informationen über interne Vorgänge erlangt oder bevorzugte Berücksichtigung bei Auftragsvergaben erreicht werden sollen.

 

Unser Ziel ist es, durch ein erfolgreiches Compliance-Management-System wesentliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren, um dadurch das gesamte Unternehmen vor Schäden zu schützen.

Antidiskriminierungsstelle - Beschwerdeverfahren AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll u. a. Arbeitnehmer:innen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützen. Im betrieblichen Umfeld räumt das Gesetz ein Beschwerderecht ein, um die Umstände einer möglichen Benachteiligung im Unternehmen überprüfen zu lassen. Der Antidiskriminierungsstelle steht ein eigenständiges Prüfungsrecht zu und sie übernimmt die rechtliche Beratung in der Angelegenheit des AGG.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr. Kirstin Gramß-Siegismund
Leiterin Compliance & Arbeitsrecht

Ansprechperson für Korruptionsprävention

Ansprechperson für Antidiskriminierung

02203-9054-391

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